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   VG Braunschweig, 11.09.2002 - 8 A 307/01   

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VG Braunschweig, 11.09.2002 - 8 A 307/01 (https://dejure.org/2002,30110)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 11.09.2002 - 8 A 307/01 (https://dejure.org/2002,30110)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 11. September 2002 - 8 A 307/01 (https://dejure.org/2002,30110)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rechtmäßigkeit einer Abwassergebührenkalkulation

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 KAG ND; § 2 KAG ND; § 5 KAG ND
    Abschreibung; Abwasseranlage; Abwassergebühren; Beleuchtung; Erforderlichkeit; Klärschlamm; Zusammenfassung; öffentliche Einrichtung; Überkapazität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.01.1990 - 9 L 92/89

    Abgabenerhebung; Öffentliche Einrichtung; Zusammenfassung; Einheitliche Abgabe

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.09.2002 - 8 A 307/01
    Was bei leitungsgebundenen Ver- bzw. Entsorgungsanlagen jeweils öffentliche Einrichtung ist, bestimmt die Kommune im Rahmen ihres Organisationsermessens, das nur einer gerichtlichen Willkürüberprüfung unterliegt (VG Lüneburg, Urteil vom 24.01.1990 - 9 L 92/89 - = NVwZ-RR 90, 506; OVG Lüneburg, Urteil vom 12.11.1991 - 9 L 20/90 - = NStZ - N 1992, 47; OVG Münster, Urteil vom 18.03.1996 - 9 A 389/93 - = NVwZ-RR 97, 652).

    Eine Grenze ist nur dort zu ziehen, wo Anlagen, die hinsichtlich ihrer Arbeitsweise und ihres Arbeitsergebnisses schlechterdings unvergleichbar sind, zu einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung zusammengefasst werden (OVG Lüneburg, Urteil vom 24.01.1990, a.a.O.; Hatopp/Frese, Nds. Kommunalabgabengesetz, Stand: Dezember 2001, § 5, Erläuterung 93).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.1995 - 2 L 128/94

    Leerkosten; Überkapazität; Gebührenfahigkeit; Abschreibungserlös;

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.09.2002 - 8 A 307/01
    Eine echte Überkapazität kann aber nur dann angenommen werden, wenn eine sachlich schlechterdings unvertretbar hohe, auf Vorrat geschaffene Kapazität vorliegt, diese Kapazität auf einem eindeutigen, der Kommune zurechenbaren Planungsfehler beruht (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.01.1995 - 2 L 128/94 -, = DÖV 95, 474) und dieser Planungsfehler im maßgeblichen Planungsstadium für die Kommune erkennbar war (BVerwG, Beschluss vom 20.01.1998 - 8 B 1.98 - = Buchholz 401.9 Nr. 39, S. 8; Driehaus/Lichtenfeld, Kommunalabgabenrecht, § 6, Rn. 740).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.1996 - 9 A 384/93

    Öffentliche Einrichtung; Zentrale Abwasserbeseitigung; Dezentrale

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.09.2002 - 8 A 307/01
    Was bei leitungsgebundenen Ver- bzw. Entsorgungsanlagen jeweils öffentliche Einrichtung ist, bestimmt die Kommune im Rahmen ihres Organisationsermessens, das nur einer gerichtlichen Willkürüberprüfung unterliegt (VG Lüneburg, Urteil vom 24.01.1990 - 9 L 92/89 - = NVwZ-RR 90, 506; OVG Lüneburg, Urteil vom 12.11.1991 - 9 L 20/90 - = NStZ - N 1992, 47; OVG Münster, Urteil vom 18.03.1996 - 9 A 389/93 - = NVwZ-RR 97, 652).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.08.1990 - 9 L 182/89

    Gebührenkalkulation für Vergangenheit; Überkapazität einer zentralen Einrichtung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.09.2002 - 8 A 307/01
    Im Rahmen des der Gemeinde zustehenden Prognosespielraums ist es nicht unangemessen, wenn diese eine Reserve von bis zu 20 % der Ausbaugröße ansetzt (OVG Lüneburg, Urteil vom 08.08.1990 - 9 L 182/89 -).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.1991 - 9 L 20/90

    Gebührenbemessung; Entsorgung; Hauskläranlage; Frischwasserverbrauch;

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.09.2002 - 8 A 307/01
    Was bei leitungsgebundenen Ver- bzw. Entsorgungsanlagen jeweils öffentliche Einrichtung ist, bestimmt die Kommune im Rahmen ihres Organisationsermessens, das nur einer gerichtlichen Willkürüberprüfung unterliegt (VG Lüneburg, Urteil vom 24.01.1990 - 9 L 92/89 - = NVwZ-RR 90, 506; OVG Lüneburg, Urteil vom 12.11.1991 - 9 L 20/90 - = NStZ - N 1992, 47; OVG Münster, Urteil vom 18.03.1996 - 9 A 389/93 - = NVwZ-RR 97, 652).
  • BVerwG, 20.01.1998 - 8 B 1.98

    Klärungsfähigkeit in dem beabsichtigten Revisionsverfahren - Irrevisibles

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.09.2002 - 8 A 307/01
    Eine echte Überkapazität kann aber nur dann angenommen werden, wenn eine sachlich schlechterdings unvertretbar hohe, auf Vorrat geschaffene Kapazität vorliegt, diese Kapazität auf einem eindeutigen, der Kommune zurechenbaren Planungsfehler beruht (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.01.1995 - 2 L 128/94 -, = DÖV 95, 474) und dieser Planungsfehler im maßgeblichen Planungsstadium für die Kommune erkennbar war (BVerwG, Beschluss vom 20.01.1998 - 8 B 1.98 - = Buchholz 401.9 Nr. 39, S. 8; Driehaus/Lichtenfeld, Kommunalabgabenrecht, § 6, Rn. 740).
  • VG Gießen, 27.09.2012 - 8 K 554/11

    Kalkulation von Gebühren der Wasserversorgung

    Dem Einrichtungsträger steht bei der Herstellung, Anschaffung und ausgabenwirksamen Ausgestaltung ein nur beschränkt gerichtlich überprüfbarer Bewertungsspielraum zu (vgl. VG Braunschweig, U. v. 11.09.2002 - 8 A 307/01 -, juris, Rdnr. 31).
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